vbw: Fragen und Antworten zur 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV)
Am 31. August 2021 wurde eine grundlegende Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen. Auf Basis dieser Beschlüsse gilt ab dem 02. September 2021 die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Begleitend zu der Verordnung wurde eine Begründung veröffentlicht.
Da die Systematik der Infektionsschutzmaßnahmen grundlegend geändert wurde, ergaben sich zahlreiche Auslegungsfragen. Die vbw hat diese an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) weitergereicht.