Vbw weist auf die befristete Möglichkeit der Umdeutung der KuG-Anzeige vom Gesamtbetrieb auf Betriebsabteilungen hin
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine Regelung für den Wechsel der Kurzarbeitsanzeige vom Gesamtbetrieb auf Betriebsabteilung („Umdeutung“) getroffen. Hierauf verweist die vbw und erläutert die Voraussetzungen.