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Veröffentlichung der überarbeiteten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Am 20. August 2020 wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht und anschließend mit Rücksicht auf die Hauptkritikpunkte der Arbeitgeberverbände überarbeitet. Nun wurde die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 22. Februar 2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht. Alle Informationen und Vorgaben, die es für Sie als Kanzleiinhaber und Arbeitgeber zu beachten gilt, hat die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. in ihrem Beitrag zusammengefasst.

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