Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung und Sozialdienstleister-Einsatzgesetz verlängert
Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2021 verlängert. Die dafür erforderliche gesetzliche Regelung ist vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.