Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird verlängert
Insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbständige haben Schwierigkeiten die Coronahilfsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Die Bundesregierung hat mit dem Sozialschutz-Paket I den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht, um unter anderem auch diese Unternehmergruppen zu unterstützen. Das Sozialschutzpaket sieht die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen vor. Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat das Bundeskabinett diese Erleichterungen nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.