Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe III – welche Beträge sind einzutragen
Die Industrie- und Handelskammer für München bittet darum Änderungsanträge, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III gestellt werden, immer auf den Erstantrag zu referenzieren. Die einzutragenden Werte sollen also die Werte aus dem Erstantrag widerspiegeln; es dürfen hier unter bereits erhaltener Beihilfe keine im Rahmen des Erstantrags Überbrückungshilfe III bereits bewilligten Mittel angegeben werden, da ansonsten die Verrechnung nicht funktioniert.