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Überbrückungsfinanzierung für Novemberhilfen

Nach derzeitigem Stand ist den Bewilligungsstellen die Bearbeitung der Anträge auf Novemberhilfe erst ab Mitte Januar möglich. Die Auszahlung der Hilfen verzögert sich daher um mehrere Wochen. Für viele Selbstständige und Unternehmen wird aufgrund dieser Verzögerung eine kurzfristige Liquiditätshilfe erforderlich, da angekündigte Abschlagszahlungen oftmals nicht ausreichen. 

Die bayerischen Wirtschafts- und Bankenverbände sowie die Steuerberaterkammern München und Nürnberg haben sich hierzu intensiv beraten. Durch die Prüfung und Bereitstellung von z. B. Dispositionskrediten durch die Hausbanken könnte vielen Antragstellern über diesen Liquiditätsengpass geholfen werden. Eine Basis für eine positive Kreditentscheidung kann eine Bestätigung des prüfenden Dritten (z. B. des Steuerberaters) über die Antragstellung auf dem Ausdruck des gestellten Antrags sein, den dieser im Auftrag des Antragstellers an dessen Hausbank sendet.   

Sollten Steuerberater von Selbstständigen und Unternehmen, für die sie einen Novemberhilfenantrag gestellt haben, auf die Notwendigkeit einer Liquiditätshilfe angesprochen werden, können sie auf einem Ausdruck des gestellten Antrags die Einreichung dieses Antrags mit Datum und Unterschrift bestätigen und diesen auf Verlangen des Mandanten an dessen Hausbank senden. Der Wortlaut der Bestätigung könnte wie folgt lauten:

„Ich bestätige hiermit, diesen Antrag auf „Novemberhilfe“ als prüfender Dritter nach Ziffer 6 der Richtlinie für die Gewährung von außerordentlicher Wirtschaftshilfe des Bundes für November 2020 am XX.12.2020 über das dafür vorgesehene Antragsportal eingereicht zu haben.“

Ort, Datum

Unterschrift des Berufsträgers

Kanzleistempel.

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