Überbrückungshilfe 3: Beihilferegime "Fixkostenhilfe“ - Ausfüllhinweis
Wird bei Anträgen auf Ü-Hi 3 das Beihilferegime "Fixkostenhilfe" gewählt, so muss hier seit dem 01.07.2021 das folgende zusätzliche Feld ausgefüllt werden: "Wie hoch sind die verbliebenen ungedeckten Fixkosten im beihilfefähigen Zeitraum, die noch nicht bei anderen (bereits gestellten oder genehmigten) Anträgen auf Grundlage der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 geltend gemacht wurden?". Wenn in diesem Feld 0,00 € angegeben werden, wird die beihilferechtliche Obergrenze auf 0,00 € gesetzt und damit die Förderung auf 0,00 € festgelegt.
Dieser Fehler kann durch einen Anpassungsantrag behoben werden. Ansonsten wird der Antrag mit 0,00 € bewilligt. Anschließend kann ein Änderungsantrag gestellt werden.