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Überbrückungshilfe II: Antragsfrist endet am 31. März

Bitte beachten Sie, dass Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate September bis Dezember 2020) spätestens bis zum 31. März 2021 gestellt werden müssen. Es ist nicht möglich, nach dem 31. März 2021 rückwirkend einen Antrag für die zweite Phase zu stellen. Nach dem Ablauf der Antragsfrist sind bis einschließlich 31. Mai 2021 lediglich Änderungsanträge sowie bis zum 30. Juni 2021 die Korrektur der Kontoverbindung möglich.

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