Überbrückungshilfe III: Anträge für Hilfen über 12 Mio. Euro möglich
Von Schließungsanordnungen betroffene große Unternehmen können erhöhten Umfang der Überbrückungshilfe III auf Grundlage der „Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich COVID-19“ beantragen. Diese und weitere Neuerungen finden Sie im aktualisierten FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III des BMWis.