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Überbrückungshilfe III – Beantragung bis 02. November 2021 möglich

Nach den Fristenregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes i. V. m. § 193 BGB enden Fristen, die auf das Wochenende bzw. auf einen Feiertag fallen, erst mit Ablauf des folgenden Werktages. Das BMWi hat gegenüber der Bundessteuerberaterkammer bestätigt, dass Anträge auf Überbrückungshilfe III bis 02. November 2021 gestellt werden können.

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