Überbrückungshilfe III Plus
Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 unterstützt. Seit 24. September 2021 können Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli 2021 von Starkregen und Hochwasser betroffen waren, Überbrückungshilfe III Plus beantragen.