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Überbrückungshilfe III Plus (2-G-Regelung)

Unternehmen, für die der laufende Geschäftsbetrieb wegen behördlich angeordneter Corona-bedingter Maßnahmen unwirtschaftlich wäre (z. B. Konzertveranstalter), können auch bei freiwilliger Schließung Überbrückungshilfe III Plus beantragen.

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