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Überbrückungshilfe III Plus: Antragsfrist bis zum Jahresende verlängert

Die Antragsfrist für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus war auf Ende Oktober bestimmt. In intensiven Gesprächen hat sich die Bundessteuerberaterkammer für eine Verlängerung dieser Antragsfrist eingesetzt, da wegen des aktuellen Arbeitspensums in den Kanzleien diese Frist nicht hätte gewahrt werden können. Gestern ist der Durchbruch gelungen - die Antragsfrist wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

>> Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus
>> Zum FAQ-Katalog (Stand 06.10.2021)

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