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Überbrückungshilfe III Plus: Kürzung von Kosten

Die IHK teilte mit, dass Kostenkürzungen durch die IHK in Anträgen zur Überbrückungshilfe III (Plus) oftmals zu Irritationen führen, weil der gekürzte Betrag insgesamt höher liegt, als die Kürzung der betroffenen Position. Eine insgesamt höhere Kürzungssumme kommt dann zustande, wenn im Antrag Kürzungen bei den Positionen 01 bis 11 vorgenommen werden. Dadurch reduzieren sich dann automatisch auch die Personalkosten (Pos. 12 im Antrag) und der Eigenkapitalzuschuss (Pos. 13 im Antrag).

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