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Überbrückungshilfe III – Stellung von Änderungsanträgen seit gestern möglich

Der EDV-Dienstleister des BMWi hat mitgeteilt, dass die Stellung von Änderungsanträgen für die Überbrückungshilfe III seit gestern möglich ist. Bitte beachten Sie, dass diese Änderungsanträge erst nach Erlass der Bescheide gestellt werden können, da sie andernfalls als Zweitantrag ausgelegt und abgelehnt werden. Die Bewilligungsstellen werden die Änderungsanträge aus technischen Gründen voraussichtlich erst ab Mitte Mai bearbeiten können.

Demnächst wird auch eine separate Funktion zur Änderung der Kontoverbindung zur Verfügung gestellt werden. Wir werden Sie informiert halten.

>> Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III

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