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Überbrückungshilfe – Unsicherheiten bezüglich Bewilligungen

Das BMWi hatte im April Positivlisten zur Überbrückungshilfe erstellt, die inzwischen durch die FAQs des BMWi abgelöst worden sind. Wir weisen an dieser Stelle nochmals auf die Erklärung des BMWi hierzu hin:

„Es handelt sich bei diesen Listen um interne Dokumente, die den Bewilligungsstellen der Länder zur Verfügung gestellt wurden, um eine einheitliche Verwaltungspraxis herzustellen. Die Listen waren ausdrücklich nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Die dort beispielhaft aufgeführten Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie primär der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen. Sie müssen den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein. Eine Begründung und Einzelfallprüfung ist in jedem Fall erforderlich.“

Werbung der Lieferanten, dass ihre Produkte durch die Überbrückungshilfe gedeckt seien, spielen bei der Anerkennung der Überbrückungshilfeanträge keine Rolle. Bitte beachten Sie bei der Anerkennung von förderfähigen Kosten insbesondere Punkt 2.4 des Fragenkatalogs zur Überbrückungshilfe III mit der nachfolgenden Tabelle und den Anhang 4 (ganz am Ende des FAQ). Dies gilt entsprechend auch im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus (Frage 2.4 und Anhang 3).

FAQ Überbrückungshilfe III (BMWi)
FAQ Überbrückungshilfe III Plus (BMWi)

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