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Überbrückungshilfen: Verlängerung und Erweiterung - Pressemitteilung der Bundesregierung

Bereits in der vergangenen Woche hatten wir darüber informiert, dass die Bundesregierung aufgrund der anhaltenden Schließungen und Beschränkungen die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt. 

Da am 30. Juni 2021 der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III endet, sollen nach diesem Datum auch die Abschlagszahlungen voraussichtlich eingestellt werden. Anträge auf Überbrückungshilfe III sollen über das Programmende hinaus bis zum 31. August 2021 gestellt werden können, auf diese sollen dann aber keine Abschläge mehr geleistet werden.

>> Zur Pressemitteilung des BMWi

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