ÜHi IV: Antragsberechtigung auch bei freiwilliger Schließung und Pauschalierung des Aufwands für Zutrittsbeschränkungen
Unternehmen, die vom 01.02.2022 bis 28.02.2022 wegen behördlich angeordneten Corona-bedingten Einschränkungen ihre Öffnungszeiten stark reduzieren oder freiwillig schließen, können Überbrückungshilfe IV beantragen. Unternehmen, bei denen nur interne Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen anfallen, können dabei alternativ zu Einzelnachweisen einen Pauschalbetrag von 20 Euro pro Öffnungstag ansetzen.