!!! Fristen der Schlussabrechnung verlängert !!!
Das Bundeswirtschaftsministerium ist der Forderung der Bundessteuerberaterkammer nachgekommen und hat die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert. Das Anlegen der Profile und die Beantragung der Fristverlängerung können nun bis zum 31. Oktober 2023 erfolgen. Die Fristverlängerung wird, wenn im Einzelfall im Portal beantragt, bis zum 31. März 2024 gewährt. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen, die bisher bis zum 31. Dezember 2023 galten, werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.