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+++Fristen für Überbrückungshilfe III Plus und Schlussabrechnung verlängert+++

Die Bemühungen und intensiv geführten Diskussionen der BStBK mit dem BMWi zeigen Wirkung. Wie das BMWi mitgeteilt hat, werden die Fristen für die Antragstellung der Überbrückungshilfe III Plus und die Schlussabrechnung verlängert. Dies wurde seitens der BStBK auch bereits in der Eingabe vom 29. September 2021 exakt so gefordert.
Damit endet die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus nun am 31. März 2022. Die Schlussabrechnung für die abgelaufenen Hilfsprogramme kann noch bis zum 31. Dezember 2022 vorgenommen werden.
Über alle weiteren Entwicklungen, insbesondere die neue Überbrückungshilfe IV, werden wir Sie zeitnah informieren, sobald uns verbindliche Informationen vorliegen.

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