Absicherungsprogramm für Messen und Ausstellungen
Während entstandene Kosten von Messen und Ausstellungen vor Ausbruch der Corona-Pandemie durch Veranstaltungsausfallversicherungen abgesichert werden konnten, ist dies gegenwärtig mit Blick auf behördliche Veranstaltungsuntersagungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht mehr möglich (Marktversagen). Um trotz dieser erschwerten Rahmenbedingungen Anreize zur Planung und Durchführung von Messen und Ausstellungen setzen zu können, haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die bereits aus dem „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen" bekannte Ausfallabsicherung auf den Bereich der gewerblichen Veranstaltungen (Messen und Ausstellungen) zu erweitern. Anders als beim Sonderfonds Kulturveranstaltungen geht es hier allerdings nur um eine Ausfallabsicherung (keine Wirtschaftlichkeitshilfe), die aus beihilferechtlichen Gründen auf die Konstellation des vollständigen Veranstaltungsausfalls (keine Verschiebungen, keine Kapazitätsreduzierungen) beschränkt ist. Registrierungen sollen ab dem 25. Oktober 2021 vorgenommen und Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30. September 2022 abgesichert werden können.
Messeveranstalter, die sich für die Ausfallabsicherung qualifizieren wollen, müssen sich zunächst registrieren und dabei eine von einem prüfenden Dritten geprüfte Ex-ante Kostenkalkulation der Veranstaltung einreichen. Wird die Veranstaltung abgesagt und die Ausfallabsicherung beantragt, muss das Unternehmen eine Aufstellung (und einen Nachweis) über die tatsächlich entstandenen Kosten (abzüglich aller veranstaltungsbezogenen Einnahmen) vorlegen, die von einem prüfenden Dritten erstellt oder geprüft wurde.