Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld verlängert
Das Kurzarbeitergeld wird weiterhin aufgestockt. Das hat der Deutsche Bundestag zusammen mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist, können das erhöhte Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022 erhalten. Die Regelung soll es betroffenen Menschen erleichtern, durch längere Kurzarbeit eingetretene Einkommensverluste auszugleichen.