Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG nur noch online
Ein Antrag auf Verdienstausfallentschädigung kann von Arbeitgebern für Arbeitnehmer bzw. von Selbstständigen für eine Absonderung/Quarantäne bzw. ein Tätigkeitsverbot bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden. Die Regierung von Oberbayern ist für die Bearbeitung des o.g. Antrags zuständig, wenn die Absonderungs-/ Quarantäneanordnung bzw. das Tätigkeitsverbot von einer Behörde in dem Regierungsbezirk Oberbayern erlassen wurde.
Die Anträge auf Verdienstausfallentschädigung gem. §§ 56 ff. IfSG können seit dem 01.05.2022 bayernweit ausschließlich über das Online-Portal gestellt werden. Eine Antragstellung über den Postweg, per E-Mail oder per Fax ist nicht mehr möglich (Anträge, die ab dem 09.05.2022 per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg eingehen, werden nicht bearbeitet – es erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung). § 56 Abs. 11 Satz 3 IfSG bleibt unberührt. Wir bitten Sie daher, Ihren Antrag online zu stellen. Sie finden das Online Portal unter folgendem Link: https://www.verdienstausfall-corona.bayern
Bitte beachten Sie: Anträge, die bis einschließlich 08.05.2022 übermittelt wurden, sind von der Pflicht zur Nutzung des Online-Portals ausgenommen. Bitten stellen Sie in diesem Fall keinen erneuten Antrag über das Online-Portal! Dies gilt auch dann, wenn Sie bislang noch keine Eingangsbestätigung erhalten haben.
- Informationen zum Verdienstausfall: Beantragung einer Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes
- FAQs zur Entschädigung bei Quarantänemaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Weitere Informationen zur Kinderbetreuung: Beantragung einer Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes