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Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endet am 31.10.2021 - Letztmalige Wechselmöglichkeit des Beihilferegimes

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III wird – nach derzeitigem Stand – am 31. Oktober 2021 enden. Eine nachträgliche Änderung des Beihilferegimes im Rahmen der Schlussabrechnung soll nicht mehr möglich sein. 
In den Beihilfe-FAQs wird unter III. 5a ausgeführt, dass für einen Wechsel des Beihilferegimes bei der Überbrückungshilfe III und III Plus ein entsprechender Änderungsantrag gestellt werden kann. Nach unseren Informationen weist das BMWi respektive die Bewilligungsstelle nun in einer Erinnerungsmail vom 15. Oktober 2021 im „Kleingedruckten“ darauf hin, dass ein Wechsel im Rahmen der Schlussabrechnung nicht mehr möglich sei. 

Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich zwar für eine uneingeschränkte Wechselmöglichkeit zwischen den Beihilferegimen programmübergreifend im Rahmen der Schlussabrechnung ein, nach derzeitigem Stand soll dies für die Überbrückungshilfe III und III Plus allerdings nicht vorgesehen sein. Vor diesem Hintergrund wurde gegenüber dem BMWi eine Verlängerung der Änderungsantragsfrist für die Überbrückungshilfe III bis zum 30. November 2021 angeregt.

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