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Antragsstellung für Härtefallhilfe seit gestern möglich

Die Antragsstellung für die Härtefallhilfe ist seit gestern 21:00 Uhr möglich. Ziel der Härtefallhilfe ist es, diejenigen Unternehmen und Selbstständigen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, die grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde. Sie basiert auf einer Fixkostenerstattung (analog Überbrückungshilfen) und beträgt höchstens 100.000 Euro pro Antragsteller. Härtefallhilfe kann demnach nur dann gewährt werden, wenn andere Hilfsangebote nicht greifen. Für die Unterstützung der betroffenen Unternehmen stehen in Bayern insgesamt bis zu 233 Millionen Euro zur Verfügung.

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