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Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte

Der Freistaat Bayern gewährt den durch die kurzfristige Absage der Weihnachtsmärkte besonders betroffenen Marktkaufleuten und Schaustellern eine zusätzliche Unterstützung und stellt hierfür 30 Mio. EUR in Form eines monatlichen Unternehmerlohns in Höhe von bis zu 1.500 Euro für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 bereit. Der Unternehmerlohn wird zusätzlich zu den bestehenden Hilfen des Bundes (Überbrückungshilfe und Neustarthilfe) gewährt. Die Antragstellung ist noch bis zum 31. März 2022 möglich. Die Konditionen und Einzelheiten der Bayerischen Sonderhilfe Weihnachtmärkte hat die IHK für Sie zusammengefasst.

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