Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen
BMF und BMWi haben sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Auch Abschlagszahlungen sind für die Überbrückungshilfe IV vorgesehen.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe Plus 2022 werden zeitnah veröffentlicht.