Bitte um Klärung familiärer Verbünde
Laut FAQs 5.2. sind familiäre Verbindungen (Eltern, Kinder, Geschwister, Partner) ausreichend und unwiderlegbar für die Schlussfolgerung, dass natürliche Personen gemeinsam handeln und damit bei entsprechenden Marktbeziehungen die Unternehmen der Familienangehörigen als Verbund zu klassifizieren sind. Da sich diese Regelung nicht in Steuergesetzen oder Verordnungen wiederfindet, sondern eine beihilferechtliche Bedingung darstellen, weist die BWS ausdrücklich darauf hin, die Antragsteller auch nach familiär verbundenen Unternehmen zu fragen.