BStBK begrüßt Nachbesserungen bei den Überbrückungshilfen
„Es erleichtert uns, dass die Bundesregierung die Zugangsbedingungen für die Überbrückungshilfen gelockert und der unternehmerischen Realität angepasst hat. Außerdem wird die höhere Erstattung der Fixkosten und die Verdopplung der erstattungsfähigen Personalkosten dieses staatliche Hilfsprogramm für viele Unternehmen attraktiver machen“, so Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zu den vorgenommenen Änderungen an den Überbrückungshilfen.