BStBK fordert Fristverlängerung für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen
Mit einem Schreiben des Präsidenten Herrn Prof. Dr. Hartmut Schwab an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fordert die BStBK eine Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen. Die BStBK regt darin nachdrücklich an, die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen oder Einrichtung eines Organisationsprofils und Beantragung einer Verlängerung bis Ende Dezember 2023 zu verlängern (statt 31. August 2023) und im Falle einer beantragten Verlängerung die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung bis 31. Dezember 2024 (statt 31. Dezember 2023) zu verlängern.