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BStBK fordert Verlängerung der Antragsfrist für Überbrückungshilfe III Plus

Das BMWi hat am 08. September 2021 mitgeteilt, dass der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde. Es handelt sich dabei um keine neuen Programme. Alle Förderbedingungen werden nach jetzigem Stand weiter fortgeführt, lediglich der Wegfall der „Restart-Prämie“ bei der Überbrückungshilfe III Plus ist neu. Bisher ist nach Kenntnis der BStBK vorgesehen, dass die Antragsfrist bis 31. Oktober 2021 auch nach Verlängerung des Programms unverändert bleibt, sodass Schätzungen für die Zahlen der weiteren Monate vorzunehmen wären. Die BStBK setzt sich für eine Verlängerung der Antragsfrist bis zum 31. März 2022 ein.

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