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BStBK informiert zu Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen

Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden um weitere drei Monate bis Ende Juni 2022 verlängert. Eine Antragstellung für den verlängerten Förderzeitraum wird voraussichtlich ab April 2022 über das Antragsportal möglich sein.

Bitte beachten Sie: Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums wird die Frist zur Antragstellung der Überbrückungshilfe IV und der Neustarthilfe 2022 voraussichtlich bereits Anfang/Mitte Juni 2022 enden und definitiv nicht verlängert werden können, da der befristete Beihilferahmen (Temporary Framework) am 30. Juni 2022 endet. Für die Antragstellung ist das zeitliche Bestehen dieses Beihilferahmens zwingend erforderlich; für den Schlussabrechnungszeitraum hingegen – entgegen der ursprünglichen Annahme des BMWK – nicht. Für eine weitere Verlängerung des Beihilferahmens bestehen keine Überlegungen oder eine Bereitschaft der EU-Mitgliedstaaten. Eine Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV ist, anders als bisher, daher diesmal nicht möglich.

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