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Bundesrat verabschiedet IV. Corona-Steuerhilfegesetz

Der Bundesrat hat am 10.06.2022 dem IV. Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Damit kann es nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das IV. Corona-Steuerhilfegesetz enthält u. a. die Fristverlängerungen für die Abgabe der Steuererklärungen für beratene Steuerpflichtige. Für beratene Steuerpflichtige ergeben sich künftig folgende Fristen:

  • VZ 2020: 31.08.2022
  • VZ 2021: 31.08.2023
  • VZ 2022: 31.07.2024
  • VZ 2023: 31.05.2025
  • VZ 2024: 30.04.2026

→ Zum Beschluss

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