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Corona-Entschädigung bei Arbeitsausfall: Antragstellung in Bayern ab 01. Mai 2022 nur noch elektronisch

Für die pandemiebedingte staatliche Erstattung von Entschädigungen bei Arbeitsausfall wegen Absonderung oder Kinderbetreuung nach § 56 Abs. 1, 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird künftig nur noch das elektronische Antragsverfahren über die Portale https://www.verdienstausfall-corona.bayern/ und https://www.elternhilfe-corona.bayern/ zulässig sein. Papieranträge werden damit in Zukunft in Bayern nicht mehr akzeptiert. Der Antrag auf Erstattung kann bis zu zwei Jahre nach dem Arbeitsausfall gestellt werden.

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