Corona-Hilfen nur für Corona-bedingte Ausfälle
Das BMWi hat eine Auswertung der Antragszahlen für Corona-Wirtschaftshilfen nach Branchenabschnitten vorgenommen. Nach Auswertung der Erhebung, weist das BMWi erneut darauf hin, dass es sich zwingend um einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch handeln muss, um Corona-Hilfen beantragen zu können (vgl. auch FAQ unter Ziffer 1.2). Umsatzeinbußen, die auf andere Gründe zurückzuführen sind, wie bspw. Schwierigkeiten in der Lieferkette, Materialengpässe oder Fachkräftemangel berechtigen nicht zur Antragstellung in den Corona-Hilfsprogrammen.