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Corona-Hilfsprogramme: Reaktion auf Rückfragen der Bewilligungsstelle

Bei Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen können sich aus verschiedenen Gründen Rückfragen ergeben, die über das Antragsportal an die prüfenden Dritten gestellt werden. Die prüfenden Dritten erhalten in diesen Fällen eine Push-Email mit der Info, dass eine Nachricht im Portal vorliegt.

Die IHK für München und Oberbayern als Bewilligungsstelle hat darauf hingewiesen, dass oftmals auf diese Rückfragen über viele Wochen hinweg keine Reaktion erfolgt. Obwohl in vielen dieser Fälle eine Antragsablehnung wegen fehlender Informationen möglich wäre, ist die IHK bemüht die Antragsteller zu unterstützen. Sie versucht telefonisch Kontakt aufzunehmen und erläutert das Problem. Scheitert die Kontaktaufnahme, werden die Fragen auch per Post an die prüfenden Dritten versandt. Diese Zusatzaufwände erfordern sehr viel Zeit und verzögern die Antragsbearbeitung und die Auszahlung der Hilfen erheblich. In der Regel müssen die prüfenden Dritten die fehlenden Informationen aber selbst bei den Antragstellern einholen, die wiederum nicht reagieren. Trotzdem appelliert die IHK an die prüfenden Dritten in regelmäßigen Abständen ins Portal zu schauen und Fragen möglichst zeitnah zu beantworten.

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