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Corona-Schlussabrechnungen: Wenn möglich Kleinbeihilfenregime!

Für die Corona-Wirtschaftshilfen können unterschiedliche Beihilferegime gewählt werden. Einen Überblick bietet der Bund in den FAQ zu den Beihilferegelungen und den Übersichten zu den Programmen unter Überbrückungshilfe Unternehmen - Beihilferegelungen (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Vor allem bei der Abrechnung nach Fixkostenregime muss die Bewilligungsstelle die Höhe der ungedeckten Fixkosten detailliert prüfen, was zu zahlreichen Rückfragen und Nachweisanforderungen führt. Ist die beihilferechtliche Obergrenze für die Kleinbeihilfen von 1,8 Mio. € nicht überschritten, ist die Abrechnung nach Beihilferegime Fixkostenhilfe nicht notwendig. Bereits eingereichte Schlussabrechnungen nach Beihilferegime Fixkostenhilfe sollten in diesen Fällen zurückgenommen und nach Kleinbeihilfenregime eingereicht werden.

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