Corona-Wirtschaftshilfen: Hausbanken können mit Überbrückungsfinanzierung helfen
Für die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie stark betroffenen Unternehmen und Selbstständigen im Freistaat arbeiten die bayerischen Wirtschafts- und Bankenverbände an einer Überbrückungsfinanzierung. Darauf haben sich die IHK für München und Oberbayern, der Bayerische Handwerkstag, die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft, der Bayerische Bankenverband, der Bayerische Sparkassenverband, der Genossenschaftsverband Bayern sowie die Steuerberaterkammern München und Nürnberg verständigt.
Hintergrund ist, dass die Antragsstellung auf Überbrückungshilfe IV seit dem 7. Januar dieses Jahres möglich ist, hingegen die Bearbeitung der eingehenden Anträge voraussichtlich erst Mitte Februar starten kann. Sobald der Bund die entsprechende IT-Plattform komplett zur Verfügung gestellt hat, können die Bewilligungsstellen der Bundesländer in Zusammenarbeit mit den sogenannten „prüfenden Dritten“, in der Regel die Steuerberater der betroffenen Betriebe, mit der Bearbeitung der Anträge beginnen.
„Die Verzögerung trifft viele Selbstständige und Unternehmen hart, denn sie haben zum Teil bereits ihre Rücklagen eingesetzt, um in der Corona-Krise zu überbrücken“, teilen die Wirtschafts- und Bankenverbände gemeinsam mit. In dieser Situation können die Hausbanken mit einer Zwischenfinanzierung unter die Arme greifen und so Liquiditätsengpässe überbrücken, solange die Überbrückungshilfe IV noch nicht ausgezahlt werden kann. Eine Möglichkeit dazu wären Dispositionskredite. Betroffene Selbstständige und Unternehmen sollen dazu frühzeitig mit ihrer Hausbank Kontakt aufnehmen, um eine mögliche Überbrückungsfinanzierung abzuklären und zu prüfen.
„Basis hierfür kann eine Bestätigung des prüfenden Dritten über die Antragstellung auf dem Ausdruck des gestellten Antrags sein, den dieser im Auftrag des Antragstellers an dessen Hausbank sendet“, erklären die Wirtschafts- und Bankenverbände weiter. „Als sehr pragmatisches und schnell verfügbares Instrument zur Liquiditätssicherung haben sich auch die Corona-Schnellkredite der KfW und LfA Förderbank Bayern erwiesen. Diese sind jeweils über die Hausbank unbürokratisch beantragbar.“
Sollten Steuerberater von Selbstständigen und Unternehmen, für die sie einen Antrag auf eine Corona-Wirtschaftshilfe gestellt haben, auf die Notwendigkeit einer Liquiditätshilfe angesprochen werden, können sie auf einem Ausdruck des gestellten Antrags die Einreichung dieses Antrags mit Datum und Unterschrift bestätigen. Der Wortlaut der Bestätigung könnte wie folgt lauten:
„Ich bestätige hiermit, diesen Antrag am XX.XX.XXXX als prüfender Dritter über das dafür vorgesehene Antragsportal eingereicht zu haben.
Ort, Datum
Unterschrift des Berufsträgers
Kanzleistempel“