Endabrechnung Neustarthilfe Plus möglich
Ab sofort kann im digitalen Antragsportal die Endabrechnung der Neustarthilfe Plus vorgenommen werden. Bei Direktantragstellung muss auch die Endabrechnung direkt eingereicht werden. Wurde über prüfende Dritte beantragt, muss auch die Endabrechnung über prüfende Dritte eingereicht werden. Die Kosten hierfür werden bei der Endabrechnung nicht erstattet.