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Erfolg für den Berufsstand: die Abgabefrist für den VZ 2020 wird bis Ende August 2022 verlängert!

Der nachhaltige Einsatz der Bundessteuerberaterkammer für den Berufsstand zeigt Erfolg. Das Bundeskabinett hat die Forderung der BStBK endlich aufgegriffen; die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um drei weitere Monate bis Ende August 2022 verlängert. Auch für die Erklärungsfristen für die Veranlagungszeiträume 2021 und 2022 werden Verlängerungen kommen.

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