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Ergänzung: Fristenübersicht Corona-Wirtschaftshilfen

Mit gestrigem Newsletter hatten wir Sie über die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für die Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar bis Juni 2021) informiert. Das dort angegebene Datum für den Fristablauf 31.12.2021 bezieht sich ausschließlich auf Direktantragsteller. Soweit der Antrag über Prüfende Dritte gestellt wurde kann/muss die Schlussabrechnung in dem Zeitraum ab Ende November 2021 bis 30. Juni 2022 eingereicht werden.

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