Erinnerung Fristende Schlussabrechnung
Achtung: Am 31. Oktober 2023 endet die offizielle Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss mindestens das Organisationsprofil angelegt und ggf. für alle positiv verbeschiedenen Anträge (Bewilligung / Teilbewilligung) eine Fristverlängerung im Portal beantragt worden sein. Die Fristverlängerung wird, wenn im Einzelfall im Portal beantragt, bis zum 31. März 2024 gewährt. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen, die bisher bis zum 31. Dezember 2023 galten, werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.
Werden die o. g. Fristen nicht gewahrt, wird die Förderung verzinst ab Auszahlungszeitpunkt zurückgefordert.