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Erweiterung der Sonderhilfe für Schausteller und Marktkaufleute

Der Bayerische Ministerrat hat die Erweiterung der Sonderhilfe Weihnachtsmärkte für Schausteller und Marktkaufleute, die durch die Absage von Volksfesten im letzten Jahr einen hohen Umsatzeinbruch erlitten hatten, beschlossen. Die Förderhöhe liegt bei monatlich 1.500 Euro im Zeitraum von November 2021 bis einschließlich März 2022, insgesamt also 7.500 Euro, gedeckelt bei 40% des Vergleichsumsatzes. Neben den Beschickern von Weihnachts- und Adventsmärkten werden nun auch Schausteller und Marktkaufleute antragsberechtigt sein. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in mindestens fünf Monaten im Jahr 2021.
Voraussichtlich werden Anträge für die Programmerweiterung noch Ende März 2022 möglich sein.

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