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Falsche Zuordnung von Kosten in Anträgen der Überbrückungshilfe III und III Plus

Die IHK für München und Oberbayern weist darauf hin, dass falsch zugeordnete Kosten bei Positionen entweder über einen Anpassungsantrag korrigiert oder anderenfalls gekürzt werden müssen. Dies betrifft vor allem Kosten, die unter "Hygienemaßnahmen" angesetzt werden. Oftmals fallen die darunter subsumierten Maßnahmen entweder unter die Position "Baumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten" oder zu den Digitalisierungskosten. Die IHK bittet darum, diese Maßnahmen und deren Kosten von vorne herein korrekt auf die Positionen im Antrag aufzuteilen, um den weiteren manuellen Aufwand für die prüfenden Dritten und die Bewilligungsstelle gering zu halten und die Bearbeitungszeit nicht unnötig zu verlängern. Falsch zugeordnete Maßnahmen, die zu den Positionen mit einer Obergrenze gehören (Pos. 14 und 21 in der ÜHI3 und 14 und 17 in der ÜHI3+), führen zu einer Erwartungshaltung bei den Mandantinnen und Mandanten, die anschließend nicht erfüllt wird. Wie bzw. wo die Maßnahmen anzusetzen sind, erklären die FAQ.

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