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FAQ-Katalog der BStBK zur Überbrückungshilfe IV

Die Bundessteuerberaterkammer hat einen FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe IV veröffentlicht. Zudem weißt sie darauf hin, dass gegenüber der Überbrückungshilfe III Plus in der Überbrückungshilfe IV nochmals Verbesserungen im Hinblick auf die Umsetzung der 2G Regeln oder anderer Corona-Zutrittsbeschränkungen aufgenommen wurden, da diese sich in der Praxis für viele Unternehmen als aufwändig und kostspielig erweisen. In der Überbrückungshilfe IV werden daher nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung dieser Zutrittsbeschränkungen gefördert. Eine doppelte Erstattung ein- und derselben Kosten ist dabei jedoch ausgeschlossen. Die Kosten für die Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen sind dabei nicht Bestandteil der geltenden Personalkostenpauschale, sondern der Fixkostenposition 15. „Ausgaben für Hygienemaßnahmen“. Die Personalkostenpauschale wird auf Basis der Fixkostenpositionen 1. – 11. berechnet und bezieht sich auf unvermeidbare Personalkostenanteile aus diesen Kostenpositionen. Es gilt, dass bereits seit der Überbrückungshilfe III Hygienemaßnahmen förderfähig sind, die infolge von Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie (zum Beispiel Corona-Arbeitsschutzverordnung, Homeoffice-Pflicht, Maskenpflicht etc.) entstehen beziehungsweise entstanden sind. Damit handelt es sich bei der Erstattung von Sach- und Personalkosten zur Umsetzung der Corona-Zutrittsbeschränkungen lediglich um die Konkretisierung eines bereits bestehenden Fördertatbestands.

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