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FAQ Neustarthilfe Plus veröffentlicht - Anträge ab heute möglich

Dort werden wesentliche Fragen zur Handhabung der „Neustarthilfe Plus“ erläutert. Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung und den -voraussetzungen orientiert sich die Neustarthilfe Plus an der bisherigen Neustarthilfe. Inhaltliche Änderungen gegenüber der bisherigen Neustarthilfe sind wieder kursiv kenntlich gemacht. Der einmalige Zuschuss von bis zu 4.500,00 Euro für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter sowie von bis zu 18.000,00 Euro für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften wird im Rahmen der Förderphase des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III Plus gewährt und umfasst den Förderzeitraum 01.07. bis 30.09.2021. Anträge können ab heute über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

>> Zu den FAQ „Neustarthilfe Plus“
>> Zur Pressemitteilung des BMWis

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