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FAQs Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe aktualisiert

Die FAQs der Bundessteuerberaterkammer und des BMWi/BMF für die Überbrückungshilfe III (Stand 24.03.21) sowie die FAQs von BMWi/BMF für die Neustarthilfe (Stand 25.03.21) wurden aktualisiert.

Unter anderem wurde folgende wichtige Ergänzung in den Neustarthilfe-FAQ bei 5.1. sowie bei 2.1. und 2.2. vorgenommen:
2.1. „Die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfe III schließt einen Antrag auf Neustarthilfe aus und umgekehrt. Wenn Sie bereits einen Antrag auf Neustarthilfe gestellt haben, kann dieser zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht zurückgezogen werden, um die Überbrückungshilfe III beantragen zu können. Wir arbeiten an einer angemessenen Lösung, die den Antragstellenden beider Förderprogramme spätestens im Rahmen der Endabrechnung zur Verfügung stehen wird.“
5.1. „Auch ein Wechsel von der Neustarthilfe zur Überbrückungshilfe III oder umgekehrt ist derzeit nicht möglich. Wir arbeiten an einer angemessenen Lösung, die den Antragstellenden beider Förderprogramme spätestens im Rahmen der Schlussabrechnung zur Verfügung stehen wird.“

>> Zu den FAQs der Bundessteuerberaterkammer "Überbrückungshilfe III"

>> Zu den FAQs "Neustarthilfe" von BMWi und BMF

>> Zu den FAQs "Überbrückungshilfe III" von BMWi und BMF

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