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Fremdenverkehrsbeitrag: Corona-Hilfen bei der Beitragsermittlung nach Gewinn zu berücksichtigen

Bei der Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages (FVB) in der aktuellen Pandemiezeit stellt sich die Frage, ob die Corona-Beihilfen auch bei einer Berechnung nach dem Gewinn außen vor bleiben können, da eigentlich so gut wie kein Fremdenverkehr stattfinden konnte.

Auf unsere entsprechende Anfrage hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat mitgeteilt, dass es sich bei den staatlichen Corona-Hilfen um einkommensteuerliche Betriebseinahmen handele, die sich auf den Gewinn, nicht aber auf den Umsatz auswirken. Ein Abschlag für den Anteil solcher Einnahmen am Gewinn im Rahmen der Ermittlung des FVB ist aus Sicht der beiden Staatsministerien nicht geboten, da auch diese letztlich einen auf dem FVB basierenden wirtschaftlichen Vorteil darstellen.

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