Fristende der Endabrechnung für Neustarthilfen
Am 31. März 2023 endet die Frist für die Endabrechnung der Neustarthilfen. Am 06. März 2023 wurden diesbezüglich bereits finale Erinnerungsmails an die prüfenden Dritten übersendet. Um prüfenden Dritten schneller entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, wurde im Februar bereits die Website https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de dahingehend angepasst. Im Fokus stehen nun die Endabrechnung und die Schlussabrechnung.